LG Memmingen: Coaching Verträge von Weiss Consulting fallen nicht unter das FernUSG.

Landgericht Memmingen: Coaching-Verträge von Weiß Consulting fallen nicht unter das FernUSG

Das Landgericht Memmingen hat mit einem neuen Urteil  die Klage gegen uns vollumfänglich abgewiesen. Somit sind die Verträge der Weiss Consulting & Marketing GmbH mit dem Geschäftsführer Max Weiß offiziell wirksam.

In der Vergangenheit wurde immer mal wieder behauptet, dass „Coaching Verträge von Max Weiß“ wegen dem FernUSG nichtig wären. dabei bezog man sich auf alte Coaching Verträge die allerdings nicht mit der Weiss Consulting sondern mit CopeCart abgeschlossen wurden.

Ein neues Urteil vom LG Memmingen zeigt jetzt aber, dass Verträge mit der Weiss Consulting & Marketing GmbH wirksam sind.

👉 Zentrale Begründung:
Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass unsere Programme nicht unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen.

Wörtlich führt das LG Memmingen aus, dass es in unseren Angeboten gar keine Lernerfolgskontrolle geben kann.
Genau diese wäre jedoch eine zwingende Voraussetzung, damit das FernUSG Anwendung findet.

Damit ist klargestellt:
Unsere Verträge sind wirksam geschlossen, und die pauschale Behauptung, Coaching-Verträge seien automatisch nichtig, ist rechtlich unzutreffend.


Warum das wichtig ist

Einige Kanzleien werben aggressiv damit, dass Coaching-Verträge pauschal widerrufen oder rückabgewickelt werden können.
Dieses Urteil zeigt:

  • Pauschale Aussagen sind falsch.

  • Es kommt immer auf die konkrete Vertragsgestaltung an.

  • Mandanten laufen Gefahr, durch solche Versprechen getäuscht zu werden.

Gegen einzelne Kanzleien laufen bereits Verfahren bei den Anwaltskammern wegen irreführender Mandantenwerbung.

Das Verfahren am LG Memmingen wurde auch von einer Kanzlei auf der Gegenseite geführt, die  aktiv damit wirbt, dass Coaching Verträge einfach widerrufen werden können. 


Unser Fazit

  • Das LG Memmingen bestätigt: Keine Lernerfolgskontrolle = kein FernUSG

  • Unsere Coaching-Verträge sind rechtlich wirksam

  • Wir stehen für Transparenz & Klarheit statt falscher Versprechen

  • Falls Anwälte dich nicht ordentlich über die Risiken bzgl. FernUSG aufklären, solltest du dich an die Anwaltskammer wenden.

 

Vielen Dank auch an die Kanzlei Bakertilly Germany für die Vertretung in diesem Fall.



Max Weiß Coaching Verträge
Related Posts
Leave a Reply

Your email address will not be published.Required fields are marked *

Weiss Consulting & Marketing GmbH 101 Bewertungen auf ProvenExpert.com