Nun auch Amtsgericht Lichtenfels: Max Weiss Coaching Verträge fallen nicht unter das FernUSG
Landgericht Koblenz, Landgericht Memmingen und weitere Gerichte stärken Rechtslage von Max Weiß:
In den vergangenen Monaten kursieren im Internet vermehrt Behauptungen, wonach Coaching-Verträge von Max Weiß bzw. der Weiss Consulting & Marketing GmbH angeblich „nichtig“ oder „automatisch rückabwickelbar“ seien, insbesondere unter Berufung auf das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG).
Mehrere deutsche Gerichte haben diese Darstellung jedoch ausdrücklich zurückgewiesen.
Gerichtsurteile: Coaching von Max Weiß fällt nicht unter das FernUSG
Inzwischen haben mehrere Gerichte unabhängig voneinander entschieden, dass die Coaching-Programme von Max Weiß keinen Fernunterricht im Sinne des FernUSG darstellen und die geschlossenen Verträge wirksam sind.
Zu den maßgeblichen Entscheidungen gehören unter anderem:
Landgericht Memmingen Urteil (rechtskräftig) 2025: FernUSG nicht anwendbar
Landgericht Koblenz (rechtskräftig) 2025 Klageabweisung, FernUSG nicht anwendbar
Amtsgericht München: Bestätigung der Wirksamkeit der Coaching-Verträge
Nun auch Amtsgericht Lichtenfels 2026: FernUSG kann bei den Coaching Verträgen von Max Weiß nicht anwendbar sein
Die Gerichte stellten insbesondere fest:
Es liegt keine räumliche Trennung im Sinne des FernUSG vor, da regelmäßige Live-Calls, persönliche Betreuung und direkter Austausch stattfinden.
Es handelt sich um interaktives Mentoring, nicht um reinen Fernunterricht.
Die Verträge sind zivilrechtlich wirksam und nicht automatisch rückabwickelbar.
Warum das FernUSG auf Max Weiß Coaching nicht anwendbar ist
Das Fernunterrichtsschutzgesetz ist ursprünglich für klassische Fernlehrgänge mit:
standardisierten Lerninhalten
einseitiger Wissensvermittlung
fehlender individueller Betreuung
konzipiert worden.
Die Coaching-Programme von Max Weiß unterscheiden sich hiervon grundlegend:
persönliche 1:1-Betreuung
Live-Calls und Gruppenformate
individuelle Strategie-Sessions
direkter Kontakt zu Coaches
laufende Anpassung der Inhalte
Mehrere Gerichte kamen daher übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass es sich nicht um Fernunterricht, sondern um dienstleistungsbasierte Coaching-Verträge handelt.
Warnung: Mandanten verlieren Geld durch irreführende Versprechen
Trotz dieser klaren Rechtslage werben weiterhin einzelne Kanzleien und Webseiten damit, man könne:
„sein Geld aus Coaching-Verträgen einfach zurückholen“
„Coaching-Verträge automatisch wegen FernUSG rückabwickeln“
Diese Aussagen sind pauschal falsch.
Tatsächlich haben bereits mehrere ehemalige Teilnehmer versucht, auf dieser Grundlage ihre Verträge gerichtlich rückabzuwickeln und verloren.
Die Folgen für diese Kunden waren erheblich:
vollständige Klageabweisung
Pflicht zur Zahlung der eigenen Anwaltskosten
Pflicht zur Zahlung der gegnerischen Anwaltskosten
zusätzliche Verfahrenskosten
In mehreren Fällen lagen die Gesamtkosten für die Betroffenen im fünfstelligen Bereich.
Zudem laufen gegen entsprechende Kanzleien aktuell Verfahren vor den jeweiligen Anwaltskammern wegen irreführender Werbung.
Rechtliche Einordnung: Kein Automatismus, keine Erfolgsgarantie
Wichtig ist:
Es gibt keine generelle Rechtsprechung, wonach Coaching-Verträge automatisch nichtig wären.
Jeder Fall wird individuell geprüft.
Das FernUSG ist nicht pauschal auf Online-Coaching anwendbar.
Wer auf aggressive Werbeversprechen hereinfällt, riskiert erhebliche finanzielle Schäden.
Fazit: Max Weiß Coaching ist rechtlich wirksam
Die aktuelle Rechtsprechung zeigt eine klare Linie:
Max Weiß Coaching-Verträge sind wirksam
FernUSG ist nicht anwendbar
Rückabwicklungen scheitern regelmäßig vor Gericht
Irreführende Werbeaussagen Dritter schaden Betroffenen finanziell
Wichtiger Hinweis für Betroffene
Wer unsicher ist, sollte sich vor einer Klage unbedingt:
unabhängig rechtlich beraten lassen
nicht auf pauschale Online-Versprechen vertrauen
aktuelle Urteile berücksichtigen
Denn vorschnelle Klagen können mehr kosten, als sie je einbringen.
Sollte zudem jemand unzufrieden mit dem Coaching von Max Weiß sein, was selten vorkommt, so finden wir immer gerne eine faire Lösung für beide Seiten.
Kontakt & weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Gerichtsentscheidungen und zur rechtlichen Einordnung findest du hier:
👉 https://weiss-max.com/coaching-vertrag-fernusg/




