Max Weiß Coaching Verträge: Alles, was Sie wissen müssen
In der heutigen digitalen Welt, in der immer mehr Dienstleistungen online angeboten werden, ist es wichtig, als Kunde sich mit den Inhalten des Vertrages auseinanderzusetzen, den man abschließt. Besonders bei Coaching-Dienstleistungen ist es entscheidend, die Vertragsinhalte möglichst präzise zu fassen. Das ist der Weiss Consulting & Marketing GmbH ein wichtiges Anliegen. Kunden müssen wissen, worauf sie sich einlassen. In diesem Artikel möchten wir Ihnen daher die wichtigsten Informationen zum Inhalt von „Max Weiss Coaching Verträgen“ sowie weiteren Vertragsmodalitäten wie Zahlung und Kündigung näherbringen.
Vorab zur Klarstellung: Hier wird der Kürze wegen von Max Weiss Coaching gesprochen. Vertragspartner ist stets die Weiss Consulting & Marketing GmbH, deren Alleingesellschafter Max Weiss ist. Coaching Verträge werden also nicht mit Max Weiss persönlich geschlossen.
Wer steckt hinter dem Coaching der Weiss Consulting?
Max Weiss ist ein erfahrener Unternehmensberater und Coach, der über die Weiss Consulting & Marketing GmbH professionelle Dienstleistungen im Bereich Business-Coaching und Marketing-Beratung anbietet. Die Leistungen umfassen eine breite Palette an strategischer Beratung für Unternehmen, die Unterstützung bei der Optimierung von Marketingmaßnahmen sowie Coaching für Führungskräfte und Unternehmer. Max Weiss Coaching ist bekannt dafür, Unternehmen und Einzelpersonen dabei zu helfen, ihre Ziele schneller zu erreichen und ihre Geschäftsergebnisse zu verbessern.
Das Besondere an den Coaching-Dienstleistungen von Max Weiss ist, dass sie individuell angepasst werden, um den spezifischen Bedürfnissen der Kunden gerecht zu werden. Der Fokus liegt auf praktischen Lösungen und der Umsetzung von konkreten Maßnahmen, die den Erfolg der Klienten nachhaltig steigern. Die Weiss Consulting & Marketing GmbH unterstützt beim self-empowerment und will Kunden in die Lage versetzen, ihre Ziele zu erreichen. Unsere Leistungen verstehen sich als Begleitung im Wirtschaftsleben und nicht als Unterricht, der mit irgendwelchen Lernzielen verbunden ist.
Coaching-Verträge: Was sollte beachtet werden?
Ein Coaching-Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Coach und dem Klienten, in der die spezifischen Bedingungen der Zusammenarbeit verbindlich festgelegt werden. In einem solchen Vertrag sind üblicherweise folgende Punkte geregelt:
- Leistungsumfang: Welche Coaching-Dienstleistungen werden erbracht? Werden nur Einzelgespräche angeboten oder auch langfristige Coaching-Programme?
- Vertragslaufzeit: Wie lange dauert das Coaching? Gibt es eine bestimmte Laufzeit, oder handelt es sich um eine einmalige Beratung?
- Vergütung: Wie hoch sind die Kosten für die Coaching-Dienstleistungen? Wird eine Pauschale oder eine stundenweise Abrechnung vereinbart?
- Zahlungsbedingungen: Wie und wann sind die Zahlungen zu leisten? Gibt es eine Ratenzahlung oder muss der gesamte Betrag zu Beginn der Zusammenarbeit gezahlt werden?
- Kündigungsbedingungen: Wie kann der Vertrag gekündigt werden? Gibt es eine Kündigungsfrist? Welche Regelungen gelten, wenn der Klient oder der Coach die Zusammenarbeit vorzeitig beenden möchte?
Die Weiss Consulting & Marketing GmbH sorgt dafür, dass ihre Coaching-Verträge transparent und fair sind. Jeder Vertrag wird so gestaltet, dass beide Seiten ihre Rechte und Pflichten klar erkenne. In einem Vorgespräch mit potenziellen Klienten klären wir den Erwartungshorizont und stellen dar, was wir in diesem Einzelfall leisten und anbieten.
Sollte es zu Problemen bei der Zahlung kommen, aus welchem Grund auch immer, stehen wir unseren Kunden jederzeit zur Verfügung, um Lösungen zu finden. Dies gilt auch, wenn es um die Coaching-Leistungen geht.
Weiss Consulting Coaching Verträge und das FernUSG
Es gibt immer wieder Missverständnisse darüber, ob der Abschluss eines Coaching-Vertrages unter das Fernunterrichtsgesetz (FernUSG) fällt. Dies behaupten einige Kanzleien und werben damit in den sozialen Medien und im Internet. Wie so oft, muss zwischen Werbung und Wirklichkeit unterschieden werden. Allerdings haben mehrere Urteile von Oberlandesgerichten entschieden, dass Coaching-Verträge nicht unter das FernUSG fallen, da sie keine garantierten Lernerfolge versprechen und deswegen auch keine Kontrolle eines Lernerfolges anbieten können. Mittlerweile laufen hier auch mehrere Verfahren bei den jeweiligen Anwaltskammern gegen Kanzleien, die möglicher Weise irreführend für ihre Leistungen werben.
Hier ein Urteil vom OLG Köln: https://www.it-anwalt-kanzlei.de/olg-koeln-fernusg-bei-coaching-vertraegen-nicht-anwendbar-wegen-fehlender-lernerfolgskontrolle
Unser Unternehmen arbeitet stets transparent und im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, um unseren Klienten die besten Dienstleistungen zu bieten. Wir setzen auf klare und faire Verträge ohne irreführende Aussagen. Da wir uns als Begleiter auf dem Weg zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg verstehen, können wir nicht nach Schema F vorgehen. Erfolg lässt sich nicht erlernen, sondern man kann darauf nur hinarbeiten. Hier arbeiten wir mit.
Kündigung von Coaching Verträgen
Die Coaching Verträge der Weiss Consulting & Marketing GmbH haben in der Regel eine Laufzeit von 6 oder 12 Monaten, um sicherzustellen, dass unsere Klienten die bestmöglichen Ergebnisse aus ihrer Zusammenarbeit mit uns ziehen können. Wir glauben daran, dass nachhaltiger Erfolg Zeit braucht – sowohl für uns als Coaches als auch für Sie als Klienten.
Da unser Coaching-Ansatz auf langfristiger Zusammenarbeit und einer gründlichen Umsetzung basiert, sind unsere Verträge so gestaltet, dass beide Parteien genügend Zeit haben, die vereinbarten Ziele zu erreichen. Das bedeutet, dass eine vorzeitige Kündigung während der Vertragslaufzeit in der Regel nicht einfach möglich ist. Wir möchten jedoch betonen, dass wir in jedem Fall eine offene Kommunikation mit unseren Klienten pflegen und gemeinsam nach Lösungen suchen, sollte es zu einer Unzufriedenheit oder Veränderung der Umstände kommen.
Falls Sie sich überlegen, den Vertrag vorzeitig zu beenden oder unvorhergesehene Gründe eine Kündigung erfordern, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, gemeinsam eine Lösung zu finden und besprechen, welche Optionen im Rahmen des bestehenden Vertrages möglich sind. Dabei versuchen wir immer, eine faire und angenehme Lösung für beide Seiten zu finden. Ebenso wie wir versuchen, Sie zum wirtschaftlichen Erfolg zu ermächtigen, ist es hilfreich, wenn Ihr und Sie uns etwas Zeit dafür geben, dieses gemeinsame Ziel zu erreichen.
Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass unsere Klienten sich während der gesamten Coaching-Zeit gut betreut und unterstützt fühlen. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Vertrag haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren. Wir sind jederzeit für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter.
Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@weiss-max.com – wir sind hier, um Ihnen zu helfen.
Fazit: Vertrauen Sie auf Transparenz und Professionalität
Coaching Verträge der Weiss Consulting & Marketing GmbH sind auf Transparenz und Fairness ausgerichtet. Als Unternehmen sind wir stets bemüht, unseren Klienten klar und verständlich die Bedingungen und Leistungen zu erklären. Unsere Verträge sind darauf ausgelegt, Ihnen als Kunde Sicherheit zu bieten und eine produktive Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Wir verstehen, dass rechtliche Fragen und Vertragsbedingungen oft komplex sein können. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich bei Fragen oder Unklarheiten jederzeit an uns zu wenden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Ihnen Vertragsinhalte unklar erscheinen, Fragen zur Beendigung oder zur Fortsetzung der Vereinbarung entstehen oder auch, wenn der Inhalt des Coachings variiert werden soll.
Kontaktieren Sie uns
Falls Sie Fragen zu einem Coaching-Vertrag, einer Kündigung oder anderen Themen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@weiss-max.com. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können.